Die Pflegeplanung ist im § 5 des Pflegeberufgesetzes (PflBG). Demnach soll eine Pflegefachkraft u.a. folgende Aufgaben selbstständig ausführen können: «Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs und Planung der Pflege», «Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses» sowie «Durchführung der Pflege und Dokumentation der angewendeten Maßnahmen». Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (PflAPrV) umfasst im § 16 auch die praktische Planung der Pflege...
Um eine professionelle und gute Pflegequalität zu gewährleisten, ist die Pflegeplanung gemäß §§ 4 und 5 des Pflegeberufsgesetzes eine «Vorbehaltene Tätigkeit» der Pflegefachkräfte. Diese Arbeitshilfe stellt daher die Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs sowie die Analyse, Evaluation und Sicherung der Pflege in den Fokus. Entlang der sechs Themenfelder der SIS® umfasst sie sämtliche relevanten Formulierungshilfen aus dem Begutachtungsinstrument (BI) des MDS, aus allen...