Am 1. Dezember 2014 ist die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss «Geprüfte/r Fachmann/-frau für kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerksordnung» in Kraft getreten. In dieser Verordnung werden als Inhalte dieser Fortbildungsprüfung die drei Handlungsbereiche «Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen beurteilen», «Gründungs- und Übernahmeaktivitäten vorbereiten, durchführen und bewerten» sowie «Unternehmensführungsstrategien entwickeln» genannt. Neben diesen drei...