Eine Erbengemeinschaft ist weder eine freiwillige Zusammenkunft, noch eine Interessengemeinschaft, die an einem gemeinsamen Strang zieht. Fakt ist: Eine Erbengemeinschaft besteht aus Mitgliedern, die zwangsverbunden werden. Dies ist eine wahre Geschichte: Anne nahm, mit 25 weiteren Erben, eine Erbengemeinschaft an. Lesen Sie, was Anne mit Behörden, Nachlassgericht und schrägen Verwandten erlebt hat. Begeben Sie sich auf die sechsjährige andauernde Reise. Erfahren Sie, wie unser Rechtsstaat...