Der Strafvollzug hat zwei Aufgaben zu erfüllen: Er soll die Gefangenen resozialisieren und zugleich die Allgemeinheit vor weiteren Straftaten schützen. Dabei gelten Vollzugslockerungen als Kernelement eines auf (Re-)Sozialisierung ausgerichteten Strafvollzugs. Wie keine andere Behandlungsmaßnahme spiegeln sie jedoch den immanenten Zielkonflikt zwischen dem individuellen Resozialisierungsinteresse des Gefangenen am Erhalt von Lockerungen und dem kollektiven Schutzinteresse wider. Die Autorin fokussiert die Öffnung des Strafvollzugs durch Vollzugslockerungen und erörtert deren historische, normative, empirische und vollzugspraktische Grundlagen. Besonderes Augenmerk wird auf die gerichtliche Überprüfung der vollzugsbehördlichen Lockerungsentscheidung und ihrer Implementierung gerichtet.
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