Nach dem «SV-Wilhelmshaven»-Urteil des BGH im September 2016 (II ZR 25/15) stellte sich die Frage nach der Zulässigkeit dynamischer Verweisungen in Vereins- und Verbandsstatuten, die viele Literaturstimmen bereits seit der «Reitsportentscheidung» des BGH im Jahr 1994 (II ZR 11/94) als beantwortet ansahen. Die Autorin greift dieses Thema auf und untersucht die möglichen Unzulässigkeitsgründe. Sie befasst sich insbesondere mit der Frage, ob die Vereinsautonomie der Verwendung von dynamischen Verweisungen in Verbandsstrukturen entgegensteht. Sie erörtert, welche Anforderungen an die Ausgestaltung von dynamischen Verweisungen gestellt werden müssen und befasst sich in diesem Zusammenhang auch mit der Bestimmtheit und Publizität der jeweiligen Verbandsstatuten. Dabei unterscheidet die Autorin zwischen verschiedenen Kategorien von Satzungsrecht und untersucht den Schutzumfang des § 25 BGB untersucht.
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