Ernst Künzl wirft einen kritischen Blick auf die innere Sicherheitslage eines der verwaltungstechnisch perfekt durchstrukturierten und rechtlich fundierten Großreiche des Altertums und kommt zu erschreckenden Ergebnissen. Im Römischen Reich des Altertums galt das Prinzip der Selbsthilfe. Öffentliche Sicherheit war kein Rechtsanspruch. Wer sein Haus unbewaffnet verließ, riskierte sein Leben. Öffentliche Sicherheit meinte das politische Gefüge des Staates, nicht aber die Sicherheit des Raumes oder gar des einzelnen Bürgers. Nachdem in der späten Republik bewaffnete Clubs im Dienste rivalisierender Politiker mit blutigem Terror in die Tagespolitik eingriffen, bemühte man sich zwar seit Caesar und Augustus das Vereinswesen genauer zu überwachen. Mit den allgegenwärtigen Straßenräubern wurde Rom aber auch in der Kaiserzeit nie fertig. Ein Gesetz des Kaisers Augustus erlaubte den Waffenbesitz für die Jagd und Reise, richtete sich aber gegen das Waffenhorten. Fazit: Das Römerreich war ein Reich voller Waffen, nicht nur in Heer und Flotte, sondern allenthalben: bei den Provinzverwaltungen, im Transportwesen, beim Zoll, beim Gefängnispersonal, im Gladiatorenmilieu, bei Jägern und Hirten, bei Räubern und schließlich bei unzähligen Privatleuten, die notgedrungen für ihre eigene Sicherheit sorgen mussten; eine Sicherheit des öffentlichen Raumes in modernem Sinne gab es nicht.
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