Die Diskussionen zum 2. Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz (2. DSAnpUG-EU) mit seinen Änderungen bzgl. des Datenschutzbeauftragten, die am 26.11.2019 in Kraft getreten sind, und die in letzter Zeit verhängten Millionenbußgelder zeigen, dass Unternehmen in Sachen Datenschutz ständig am Ball sein müssen – schon allein, um teure Fehler zu vermeiden und angesichts neuer Vorgaben durch Gesetzgebung bzw. im Hinblick auf die Entscheidungen der Aufsichtsbehörden oder der Gerichte korrekt...